Nimmt ein Mieter die turnusmäßig geschuldete Treppenhausreinigung nicht vor, ist der Vermieter ohne vorherige Fristsetzung dazu berechtigt, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dem Mieter die dabei anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen, so das Urteil des AG Bremen.
Für die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung ist es unerheblich, ob diese rechnerisch korrekt oder in gesetzlich zulässiger Weise erfolgt ist. Maßgebend ist allein, dass der Mieter den vermieterseits gewählten Rechenweg nachvollziehen und auf seine Richtigkeit hin überprüfen kann.
Wünscht ein Vermieter den Zugang zu seiner Wohnung, um sich einen Eindruck vom Zustand des Objekts zu verschaffen, darf der Mieter dem Vermieter, trotz angemessener Ankündigung, nicht ständig den Zutritt verweigern oder dem Vermieter ein "Hausverbot" erteilen.
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt oder zumindest erwägt, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner Familie oder seines Haushalts zu überlassen.
Der BGH hat durch Urteil entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, unwirksam ist. Diese Klausel benachteilige den Mieter unangemessen.
Katzen sind keine Kleintiere, so dass die Klausel im Mietvertrag zulässig ist, wonach die Katzenhaltung der Einwilligung des Vermieters bedarf, so das Urteil des AG München. Die Zustimmung darf aber nur unter bestimmtem Umständen verweigert werden.
Ist im Mietvertrag nichts anderes geregelt, dürfen Tiefgaragenplätze nur zum Abstellen von Autos und nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden, so das Urteil des AG München. Fehlt eine vertragliche Regelung, ist die Gebrauchsgewährung durch Auslegung zu ermitteln.
Die Rechtsprechung hat im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte viele mögliche Konstellationen geprüft und darüber entschieden, wann der Eigenbedarf höher zu bewerten ist als die Rechte eines Mieters und umgekehrt. Urteile zur Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Wird das Mietverhältnis nach § 564 Satz 2 BGB beendet, sind die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen reine Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung auf den Nachlass beschränken und haftet nicht mit seinem Eigenvermögen, so das Urteil des BGH.
Ein Mieter war verpflichtet die Wohnung zu räumen, zog aber nicht aus. Daraufhin stellte der Vermieter die Stromzufuhr zur Wohnung ab. Zu Unrecht, so das Urteil des AG Münchens. Dies stelle bis zur endgültigen Räumung eine Besitzstörung dar.