Grundsätzlich ist es einfach: Reisekosten sind die Aufwendungen eines Mitarbeiters, die durch eine beruflich bedingte Auswärtstätigkeit veranlasst wurden.
Die Frage: Herr Schrader, was sollen wir bei der Privatnutzung unserer Firmenfahrtzeuge beachten? Ist es sinnvoll und rechtlich möglich, die Privatnutzung einzuschränken?
„Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ waren der Titel der GUV-Regel 181. Deren grundlegende Inhalte hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) in die ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ vom Februar 2013 übernommen. Diese konkretisiert Schutzmaßnahmen gegen Stolpern, Ausrutschen und physikalische Einwirkungen.
Es ist simpel: Um den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Methode zu errechnen, ist der Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgebend.
Auch die Leistungen der Versicherungen sind nicht immer vergleichbar. Während die einen Anbieter komplette Versicherungspakete schnüren, erhalten Sie bei anderen Versicherern Extraleistungen oder höhere Deckungssummen nur gegen Aufschläge bei der Prämie. Hier vier Praxis-Tipps, wie Sie sich die individuell besten Versicherungsprämien sichern, ohne Ihren Risikoschutz zu vernachlässigen:
Leserfrage: Ein Bekannter vor mir hat sich vor wenigen Monaten selbstständig gemacht. Wie aus heiterem Himmel standen plötzlich Beamte vom Finanzamt bei ihm vor der Tür und wollten sich seine Unterlagen zur Umsatzsteuer anschauen. Er war total überrascht, weil er – wie er beteuert – sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Darf das Finanzamt uns Selbstständige einfach so jederzeit prüfen?
Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ müssen Sie beachten, wenn Sie Gefahrstoffe ein- oder auslagern, innerhalb des Lagers transportieren oder freigesetzte Gefahrstoffe beseitigen. Sie wurde überarbeitet und von der BAuA als Vorabversion bekannt gegeben.
Auf einer betrieblich veranlassten Reise, die mindestens eine Woche dauert, können Sie die Kosten für private Telefonate nach Hause als Betriebsausgaben geltend machen. So ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
Ein Mitarbeiter ist krankgeschrieben. Sie leisten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Doch wie viel müssen Sie zahlen?
Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor: Immer wieder ist ein bestimmter Mitarbeiter krank. Die Fehlzeiten häufen sich ... Solche wiederholten Erkrankungen spielen in der betrieblichen Praxis eine ganz zentrale Rolle. Und gerade hier sollten Sie als Arbeitgeber das Fortbestehen Ihrer Zahlungspflicht einmal ganz genau unter die Lupe nehmen.