Kurz notiert: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse, welche Therapiemöglichkeiten habe ich, wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen, was muss ich bei einem Kassenwechsel beachten? Solche Fragen können Verbraucher am Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) unter 0800 / 011 77 22 stellen (kostenlos aus dem deutschen Festnetz).
Schnell während der Fahrt das neue Ziel eingeben oder die Einstellungen am Navigationsgerät ändern: Die Tatsache, dass ein solches Verhalten bei einem Unfall als "grob fahrlässig" eingestuft werden kann, hält jeden dritten Autofahrer nicht davon ab, wie der Kfz-Direktversicherer R+V24 unter Berufung auf eine Umfrage berichtet. Interessantes Nebenergebnis: Fast jeder zweite Befragte halte es für erlaubt, das Navi während der Fahrt zu bedienen. Bei Stadtplan oder Landkarte seien es nur 13 Prozent.
Wer seine Reifen einem Autohaus zur Einlagerung überlässt, handelt sich dabei häufig Ärger ein. Immer wieder kommt es vor, dass Reifen nach der Einlagerung vom Autohaus nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen, wie der ADAC unter Berufung auf Mitgliedererfahrungen berichtet. Die Juristen des Clubs haben daher ein Formular entwickelt, das sich interessierte Autobesitzer im Internet herunterladen können.
Mode, Bücher, Reisen: Mit wenigen Klicks lässt sich der Einkauf im Internet erledigen. Das kann später jedoch zu einem bösen Erwachen führen, denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Anbieter lauern zahlreiche Fallstricke, wie die Zeitschrift "Computerbild" berichtet. Für die aktuelle Ausgabe haben die Redakteure das "Kleingedruckte" von 57 Shops, Fluglinien, Reisebüros, Internet-Anbietern und Partnerbörsen im Internet geprüft – bei über 90 Prozent der AGB gab es Anlass zur Kritik, lediglich fünf Anbieter hielten sich streng an das geltende Recht.
Kurz notiert: In den vergangenen 50 Jahren ist der Anteil der in Büros Beschäftigten in Deutschland von etwa 10 auf knapp 50 Prozent angestiegen. Damit haben auch die klassischen Beschwerdebilder der Bildschirmarbeit zugenommen: Sei es ein steifer Nacken, verspannte Schultern, ein schmerzender Rücken oder brennende Augen – rund jeder fünfte Arbeitnehmer klagt laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales häufiger über derlei Beeinträchtigungen während seiner Arbeit am Computer. Doch schon kleine Änderungen im Arbeitsalltag können hier viel bewegen.
Bau- und Elektromärkte, Drogerien und Supermärkte verkaufen weiterhin die seit mehr als einem Jahr verbotenen Glühbirnen. Testbesuche in den Geschäften zeigen ein zum Teil breites Sortiment an matten Glühlampen sowie 100 Watt Glühlampen, wie die Deutsche Umwelthilfe berichtet. Die Organisation fordert daher die Behörden auf, gegen diese Verstöße gegen das EU-Klimaschutzrecht vorzugehen.
Aufgrund eines nach Kundenreklamationen bekannt gewordenen Qualitätsmangels ruft das Handelsunternehmen "Real" das in dieser Woche (1. bis 6. November 2010) angebotene Smartphone "iPhone 4" zurück. Konkret geht es um die mitgelieferten Netzteile. Diese können überhitzen und unter ungünstigen Umständen auch Feuer fangen, wie der Warenhauskonzern mitteilt.
Ob stechende Kopfschmerzen, hohes Fieber oder eine triefende Nase beim Aufwachen: In der kalten Jahreszeit ist die Ansteckungsgefahr am größten – und damit auch die Zahl der Krankmeldungen. Doch wer morgens zunächst im Bett bleibt und seinen Arbeitgeber erst Stunden später informiert, riskiert schnell eine Abmahnung.
Mit immer neuen künstlichen Produktnamen wie "fuelsave", "ultimate" oder "V-power" verunsichern die Mineralölgesellschaften ihre Tankkunden. Für neuerliche Verwirrung dürfte im Süden Deutschlands jetzt ein Produkt des österreichischen Mineralölkonzerns OMV mit der Bezeichnung "Winter Diesel" sorgen. Der ADAC hält diese Produktbezeichnung für irreführend. Sie suggeriere dem Verbraucher, er müsse im Winter den im Vergleich zum herkömmlichen Diesel immerhin zehn Cent teureren OMV Kraftstoff tanken.
Bei einem Verdacht auf Herzinfarkt würden sechs von zehn Ersthelfern den Betroffenen ruhig hinlegen und seine Beine hoch lagern, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage. Doch genau das wäre fatal und würde den lebensbedrohlichen Zustand noch verschlimmern. Richtig ist stattdessen genau das Gegenteil: Der Patient sollte bequem und mit erhöhtem Oberkörper gelagert werden.