Die Firma Malibu Media LLC lässt durch die Rechtsanwälte Urmann + Collegen urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Positively In Love“ aussprechen.In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes„Positively In Love“über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Malibu Media LLC in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Rechtsanwälte Urmann + Collegen soll es unterlassen werden, den Film „Positively In Love“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach dem Hamburger Brauch für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.Ebenso soll darin ein Pauschalbetrag als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.Die der Abmahnung der U + C Rechtsanwälte beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Malibu Media LLC ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Die Firma Malibu Media LLC lässt durch die Rechtsanwälte Urmann + Collegen urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „X-Art – Yoga in the Sky – Leila“ aussprechen.In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes„X-Art – Yoga in the Sky – Leila“über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Malibu Media LLC in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Rechtsanwälte Urmann + Collegen soll es unterlassen werden, den Film „X-Art – Yoga in the Sky – Leila“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach dem Hamburger Brauch für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.Ebenso soll darin ein Pauschalbetrag als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.Die der Abmahnung der U + C Rechtsanwälte beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Malibu Media LLC ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Die Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, lässt an dem Werk „DonÂ't Tell My Wife I Buttfucked Her Best Friend 3“ urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen. In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film„DonÂ't Tell My Wife I Buttfucked Her Best Friend 3“habe. Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „DonÂ't Tell My Wife I Buttfucked Her Best Friend 3“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Nach der dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller beigefügten vorgefertigten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „DonÂ't Tell My Wife I Buttfucked Her Best Friend 3“ der Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. öffentlich zugänglich zu machen. Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages vermieden werden.Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Die Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, lässt an dem Werk „Fucking Sophia 3“ urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen. In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film„Fucking Sophia 3“habe. Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Fucking Sophia 3“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Nach der dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller beigefügten vorgefertigten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Fucking Sophia 3“ der Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. öffentlich zugänglich zu machen. Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages vermieden werden.Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma G&G Media Foto-Film GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk an dem Werk „Hobbynutten auf Mallorca“ vor.In der Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma G&G Media Foto-Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film„Hobbynutten auf Mallorca“habe. Wegen des Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma G&G Media Foto-Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk deshalb einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Diese durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vor. Ferner wird mit der Abmahnung eine pauschale Geldforderung in Höhe von 1.298,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma G&G Media Foto-Film GmbH gefordert.Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, an dem Werk „Justin Bieber – Believe“ durch die Kanzlei Rasch vor.Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums"Justin Bieber – Believe“über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Abmahnung Justin Bieber – Believe ohne vorherige Änderung abzugeben.
Die Firma MIG Film GmbH lässt durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „MOB RULES“ aussprechen.In der Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma MIG Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film„MOB RULES“habe.Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die MIG Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Weiter wird ein pauschaler „Abgeltungsbetrag“ seitens der Kanzlei Schulenberg & Schenk gefordert.Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der der Kanzlei Schulenberg & Schenk ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der der Kanzlei Schulenberg & Schenk „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Die Firma MIG Film GmbH lässt durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Memorial Day“ aussprechen.In der Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma MIG Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film„Memorial Day“habe.Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die MIG Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Weiter wird ein pauschaler „Abgeltungsbetrag“ seitens der Kanzlei Schulenberg & Schenk gefordert.Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der der Kanzlei Schulenberg & Schenk ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der der Kanzlei Schulenberg & Schenk „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Multi Media Verlag GmbH an dem Werk „Best of Die Sex-Nanny 2“ durch die Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte) vor.In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes„Best of Die Sex-Nanny 2“über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Multi Media Verlag GmbH in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Best of Die Sex-Nanny 2“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Ferner sieht die durch die U+C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor („…eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Gläubigerin festzusetzenden, im Streitfall vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe…“).Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist daher unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Aufgrund der mit einer solchen Abmahnung einhergehenden Kosten und Risiken können wir jedoch keinesfalls empfehlen, die Abmahnungen der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) bzw. der Firma Multi Media Verlag GmbH als bloße "Abzocke" oder unberechtigte "Massenabmahnung" abzutun.
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Tele München Fernseh GmbH an dem Werk „Das Kabinett des Doktor Parnassus“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor.Die Firma Tele München Fernseh GmbH macht im Wege einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films„Das Kabinett des Doktor Parnassus“über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.Mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450 EUR) und Kosten (506 EUR) der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.Ebenso wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Das Kabinett des Doktor Parnassus“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.